Elektrische Betriebsmittel, Anlagen sowie die gesamte Gebäudeelektrik sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Damit sollen Arbeitsunfälle vermieden sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt werden. Arbeitgeber sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen verwendet werden, in festgelegten Intervallen prüfen zu lassen. Heute enthalten beinahe alle Gebäude- und Feuerversicherungspolicen die Forderung nach einer regelmäßigen Kontrolle der elektrischen Arbeitsmittel durch eine Elektrofachkraft. Können entsprechende Überprüfungen im Schadensfall nicht nachgewiesen werden, besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht reguliert.
Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Die DGUV Prüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung oder Instandsetzung Pflicht.
Struktur der Rechtsgrundlagen:
Wird keine DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchgeführt, wird der Versicherungsschutz gefährdet! (Dies ist vergleichbar mit eine TÜV Plakette beim Auto, ohne gültige Plakette verliert man im Schadensfall den Versicherungsschutz.)
Aus Betr.SichV§14:
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden .... Dies muss vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Instandsetzungen und in bestimmten Zeitabständen erfolgen.“
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt wiederkehrende Prüfungen aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (d.h. alles was während des Betriebes umhergetragen werden kann) in einem Unternehmen vor. Im Büro betrifft das zum Beispiel Computer, Bildschirme, Ladekabel, Steckerleisten, Netzgeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Drucker – in Werkstätten zählen unter anderem Handbohrmaschinen, Kabeltrommeln, Kreissägen, Sauger, Schleifmaschinen, Stichsägen und Verlängerungskabel dazu. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 gilt ebenfalls für die Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Beispiele hierfür sind Werkzeugmaschinen, Hausinstallationen, Produktionsstraßen und Elektroverteilungen.
Grundsätzlich ist der Unternehmer verpflichtet die Prüfzyklen in seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen und zu dokumentieren. Dies ist u. a. abhängig von Art, Nutzung und Einsatz der Betriebsmittel. Im Allgemeinen gilt, ortsveränderliche Betriebsmittel alle 12 Monate und ortsfeste Maschinen und Anlagen max. 4 Jahre.
Wie wird die DGUV Prüfung durchgeführt?
Kurz zusammengefasst:
Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 sind mehrstufige Prozesse. Wir führen u. a. nach den Regularien der Vorschriften VDE 0105-100 und VDE 0701-0702 die folgenden Maßnahmen durch:
Für die elektrische Überprüfung setzen wir modernste Messgeräte, die in regelmäßigen Abständen gewartet und kalibriert werden, sowie spezielle Software ein. Wir messen z. B.:
Alle Messungen bzw. Prüfungen werden im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt. Sollten eine Messung nicht möglich sein oder z.B. die Gefahr einer Beschädigung durch Abschaltung dadurch entstehen können, wird dies entsprechend dokumentiert und ggf. eine Ersatzmessung durchgeführt.
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger beraten den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de finden Sie ein Portal, um sich Handlungshilfen für Ihre spezifischen Bedürfnisse auszuwählen.
Downloads
Gefährdungsbeurteilung: Handbuch – Gefährdungsfaktoren [9.8 MB]Formulare, Prüfprotokolle und Checklisten für einzelne Bereiche finden Sie hier:
BGHM GefährdungsbeurteilungenDie rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen dient dem Verantwortlichen im Schadensfall als Nachweis der Sorgfaltspflicht!
Gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen der Betriebsmittel ordnungsgemäß dokumentiert werden. Mit einem Prüfprotokoll kann er im Schadensfalle nachweisen, dass das Gerät, die Anlage oder die Maschine vorschriftsmäßig geprüft wurde.
Ein Prüfprotokoll enthält u. a. folgende Inhalte:
Für jede von uns geprüfte Maschine- oder Anlage oder Geräte wird automatisch ein Prüfprotokoll erstellt. Der Inhalt variiert von Art und Umfang der Prüfung.
Sie erhalten von uns eine ausführliche rechtssichere Dokumentation, inkl. Mängelbericht und Messdaten als PDF-Datei.
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen erkennen mittels Sensoren, d.h. ohne physischen Kontakt, das Eindringen von Körperteilen in ein Schutzfeld. Diese elektronische Sicherheitsbauteile müssen die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erfüllen. Sie müssen sicher in die Maschine integriert und der sichere Zustand muss dauerhaft aufrechterhalten werden.
Wir unterstützen umfassend bei der sicheren Integration und Prüfung von BWS sowie allen weiteren Betreiberpflichten im Rahmen der Maschinensicherheit.
Die Abkürzung BWS steht für „Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtung“. Hierzu gehören Lichtgitter, Lichtvorhänge, Laser und Scanner, welche bei Unterbrechung z.B. einen sofortigen Maschinenstillstand zur Sicherheit von Personen auslösen.
Geprüft werden muss nach BetrSichV §14 (Betreiber) vor Erstinbetriebnahme, nach Änderung, sowie regelmäßige Wiederholungsprüfungen durch befähigte Person nach TRBS 1203. Maßgebend für Zyklus und Umfang ist hier die Gefährdungsbeurteilung.
Erst- und Wiederholungsprüfung dieser optoelektronischen Schutzeinrichtung in Verbindung mit Nachlaufmessungen nach EN13855.
Nicht nur vor dem Inverkehrbringen und bei der ersten Inbetriebnahme, sondern auch vor jeder Wiederinbetriebnahme nach Schäden oder Änderungen an der Maschine sind Prüfungen von Schutzeinrichtungen vorgeschrieben. Außerdem ist eine jährlich wiederkehrende Prüfung erforderlich.
BWS sind elektronische Sicherheitsbauteile und müssen die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erfüllen. Natürlich ist der BWS-Hersteller verpflichtet, ein sicheres Produkt zu garantieren und der Maschinenhersteller ist verpflichtet die BWS entsprechend in seine Maschine zu integrieren. Aber Sie als Betreiber müssen dafür sorgen, dass …
Die Pflichten sind …